Die Judikatur des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Niederlassungsfreiheit hat in Europa den Wettbewerb der Gesellschaftsrechtsformen eröffnet. Insbesondere die Rechtsform der britischen private limited company (Limited) erfreut sich seitdem bei Unternehmensgründern aus dem gesamten europäischen Raum eines immer stärkeren Zuspruchs.
Zunächst lassen zwei Aspekte, die geringeren Anforderungen an die Gründungsformalia und der Verzicht auf das Mindestkapitalerfordernis, die Limited für Unternehmensgründer attraktiv erscheinen, anderweitige Rechtsnachteile der Gesellschaftsform finden geringere Beachtung.
Der nachfolgende Beitrag beleuchtet, mit welchen Maßnahmen der deutsche Gesetzgeber auf die Internationalisierung des Gesellschaftsrechts und Konkurrenz zur deutschen GmbH reagiert und geht der Frage nach, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen ausreichen, um die deutsche GmbH für den Wettbewerb der Rechtsformen ausreichend zu rüsten.
Ein Kernanliegen der GmbH-Novelle ist die Erleichterung und Beschleunigung von Unternehmensgründungen. Neben einer Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland bedarf es zudem der entsprechenden finanziellen und personellen Ausstattung der Registergerichte. Auch die Einführung von Online-Gründungen mittels Verwendung von Online-Formularen und einer qualifizierten elektronischen Signatur wäre zeitgemäß und unter Wettbewerbsgesichtspunkten erforderlich.
Kategorie
Gesellschaftsrecht
Schlagworte
Geschäftsanteil | Gesellschafter | Gesellschaftsrecht | GmbH | GmbH-Reform | Handelsregister | Kapitalaufbringung | Kapitalbedarf | Kapitalgesellschaft | Kreditwürdigkeit | Limited | Mindestkapital | MoMiG | Niederlassungsfreiheit | Rechtsform | Regierungsentwurf | Sacheinlage | Stammkapital | Unternehmensgründung | Unternehmensrecht | Unternehmergesellschaft
Zitierempfehlung
Volker Lüdemann, HFR 2008, S. 20 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/2-2008/index.html
Bearbeitet von Tobias M. Dreyer