Der EU-Konvent stellt eine einmalige Chance dar, ein neues Verfahren zur Vertragsänderung im "Erprobungswege" zu testen. Um mögliche Ergebnisse des Konvents zu prognostizieren, reicht es nicht aus, sich das Mandat näher zu betrachten. Entscheidend kommt es darauf an, welches "Vorverständnis" seiner Rolle mit Erfolg zugrundegelegt wird. Sympathisiert wird mit einer "deliberativen" Rolle, welche dem prozesshaften Charakter der europäischen Integration hinreichend Rechnung trägt.
In dem Maße, wie es gelingt, die Öffentlichkeit für die Konventsarbeit zu interessieren und einzubeziehen, wird es die Regierungskonferenz 2004 schwer haben, von den gefundenen Ergebnissen wieder abzuweichen. Ein "vernünftiges" Ergebnis wird erst herauskommen, wenn der Konvent jetzt den Mut aufbringt, sich zu echten Reformen durchzuringen. Gelingt dies, steht einer Institutionalisierung der Konventsmethode für künftige Änderungen der "europäischen Verfassung" nichts im Wege.
Kategorie
Europarecht
Schlagworte
EU | Europäische Integration | Europäische Union | Europäische Verfassung | Europarecht | Verfassungskonvent
Zitierempfehlung
Claudio Franzius, HFR 2002, S. 35 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/3-2002/index.html
Bearbeitet von Philipp Fischer