Der Autor stellt die gestiegenen Anforderungen an die Aufbewahrung legaler Schusswaffen dar. Dabei bezieht er Position für die Interessen der legalen Waffenbesitzer und spricht sich gegen eine weitere Verschärfung der Vorschriften für den Erwerb und die Aufbewahrung von Schusswaffen aus. Insgesamt plädiert der Autor für eine verantwortungsvolle Aufbewahrung der Schusswaffen durch deren Besitzer und auf Seiten der Behörden für einen verantwortungs- und maßvollen Gebrauch der neuerlich ausgeweiteten Kontrollrechte. Das Problem liege nicht in zu laxen waffenrechtlichen Vorschriften, sondern in deren adäquaten Vollzug. So spricht sich der Autor insbesondere für eine sachgerechte Schulung des Personals der Kontrollbehörden und nicht zuletzt für eine hinreichende personelle Ausstattung dieser Behörden aus. Diese Maßnahmen würden eine größere Wirkung entfalten als weitere Verschärfungen des Waffenrechts ohne die Mittel zu dessen Vollzug bereitzustellen.
Kategorie
Öffentliches Recht | Verwaltungsrecht
Schlagworte
Aufbewahrung | Ordnungsrecht | Waffengesetz | § 36 Abs. 3 WaffG | § 52a WaffG
Zitierempfehlung
Stefan Braun, HFR 2011, S. 11 ff.
Verlinkungsempfehlung
http://www.humboldt-forum-recht.de/deutsch/2-2011/index.html
Bearbeitet von Christoph Otto