Der Beitrag von Prof. Dr. Lucke, nimmt aus Sicht der Rechtssoziologie, der Rechtsbewusstseinsforschung und der soziologischen Akzeptanzforschung kritisch Stellung zur These von der „Universellen Rechtswissenschaft“ sowie dem „Universellen Vertrag“. Dabei setzt sich die Autorin mit dem Selbstmissverständnis der Jurisprudenz als einer erklärenden Gesetzeswissenschaft auseinander, die nach Allgemeinheit, Allgemeingültigkeit und grenzenloser Übertragbarkeit strebt. Dieser werden die Theorien der begrenzten Reichweite aus der Soziologie entgegengesetzt.
Ist der Mensch im Grunde bedingungslos rechtstreu, weil die Menschen instinktgesteuerte Legalisten sind? Und gibt es überhaupt die Figur eines universellen Vertrages? Mit diesen und anderen Fragen setzt sich Frau Prof. Dr. Lucke in ihrem durch Exkurse, Bilder und gewollte Provokationen bereicherten Beitrag mit der These der „Universellen Rechtswissenschaft“ sowie dem „Universellen Vertrag“ auseinander.
Die Beitragsreihe zum Thema „Universelle Rechtswissenschaft“, begründet im Humboldt Forum Recht Universitas, wurde im Jahr 2007 in das HFR integriert und wird in der Zeitschrift fortgesetzt. Weiterhin erschienen Beiträge von Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski (12-2007) und Dr. Isabell Wartenburger/ Kristin Prehn (13-2007) zu diesem Thema.
Category
Sociology of Law | Universal Law
Keywords
Contract Law | justice | Sociology of Law | Universal Contract | Universal Law
Quotation reference:
Doris Lucke, HFR 2007, S. 159 et seqq.
Linking reference:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/16-2007/index.html
Edited by Thomas Paulick