Anläßlich des 50-jährigen Bestehens des Grundgesetzes zieht Prof. Dr. Denninger Bilanz über ein halbes Jahrhundert bundesdeutscher Verfassungsgeschichte, wobei er nach einem kurzen historischen Abriß und einer Analyse der Stärken und Schwächen des Grundgesetzes auch einen Blick in die Zukunft der deutschen Verfassung wagt. Das Grundgesetz verdankt seinen Erfolg einer Vielzahl von günstigen Lagen und Entwicklungen, die in ihrem Zusammenwirken schließlich zur seiner heutigen Gestalt geführt haben. Dabei erwiesen sich zahlreiche verfassungsrechtliche Einrichtungen in der Praxis als ambivalent, da sie sich entgegen ihrer Grundintention entwickelten und so kontraproduktive Wirkungen möglich wurden. Die Eigendynamik des Rechts hat aber auch die Entwicklung des Bundesverfassungsgerichts von einer reinen Schlichtungsinstanz zur "Hüterin des Rechtsstaats" begünstigt. Dem stehen Schwächungen des parlamentarischen Gesetzgebers gegenüber, die durch die Ablösung nationalstaatlicher Kompetenzen durch Europäisches Gemeinschaftsrecht noch verstärkt werden. Letztlich bietet aber der personale Ansatz des Grundgesetzes mit seiner Zentrierung auf den Menschenwürdesatz eine feste Grundlage, um im Zeitalter der "postnationalen Globalität" zu bestehen, was allerdings die politische Vernunft der Bürger voraussetzt.
Category
Constitutional Law | Public Law
Quotation reference:
Erhard Denninger, HFR 1999, S. 81 et seqq.
Linking reference:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/7-1999/index.html
Edited by Matthias Prause