In jüngster Vergangenheit haben sich sowohl der 14. Senat des Oberlandesgerichts Celle als auch der 8. Senat des Bundesgerichtshofs zu der bis dahin streitigen Frage der Erstattungsfähigkeit einer durch den beauftragten Rechtsanwalt für seine Partei bei dessen Rechtsschutzversicherung gestellten Kostendeckungsanfrage ausgelösten (weiteren) Geschäftsgebühr geäußert.
Beide Entscheidungen lehnen dabei eine Erstattungsfähigkeit ab und bringen damit Klarheit in diese für die kostenrechtliche Praxis relevante und bis dahin strittige Rechtsfrage.
Category
legal service fees
Keywords
§254 BGB | costs of law enforcement | damage caused by default | demand for coverage | insurance policy for legal fees | necessity of legal services | Nr.2300 VV RVG
Quotation reference:
Christian Normann, HFR 2011, S. 100 et seq.
Linking reference:
http://www.humboldt-forum-recht.de/english/9-2011/index.html
Edited by Christoph Otto