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ISSN 1862-7617
Home - 15. Volume
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Welcome to Humboldt Forum Recht

Humboldt Forum Recht (HFR) ist seit 1995 die juristische Internetzeitschrift an der Humboldt-Universität zu Berlin, herausgegeben von Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern.

Die in HFR veröffentlichten Aufsätze verbindet, dass sie grundsätzliche und aktuelle Fragen an Recht, Rechtspolitik und Gesellschaft stellen und versuchen, eine Antwort zu geben. "Klassische" rechtliche Fragestellungen, also solche der drei Kerndisziplinen des Rechts, bilden dabei meist allenfalls ihren Ausgangspunkt. Zu den Verfassern zählen neben profilierten Autoren der Rechtswissenschaft und verwandter Disziplinen solche aus Rechtspraxis, Politik und Wirtschaft. Ganz ausdrücklich spricht HFR aber auch den wissenschaftlichen Nachwuchs an und fordert ihn zum Einreichen publikationswürdiger Texte auf.

Sie finden hier unter anderem auch Informationen zu den Beitragswettbewerben und zu der Möglichkeit, einen Beitrag in HFR zu veröffentlichen.

Viel Freude beim Lesen!

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  • Zeh, Juli:
    Justitia in Schlaghosen (3-1999)

    „Die Welt verändert sich, die Regel bleibt. Das Leben, rasch und dynamisch voranschreitend in seiner unendlichen Vielfalt zieht an seinen Füßen den statischen Betonklotz rechtlichen Regelwerks...“. In einem weiten Bogen vom begrenzten staatlichen Regelungsakt über das multilaterale Recht der Völker bis zur entgrenzten Normativität des Internets beschreibt die Autorin die gegenseitige Bedingtheit von Statik und Dynamik zum einen als Entstehungsquelle, zum anderen aber auch als Erhaltungsgarantie des Rechts.
  • Schröder, Rainer / Bär, Fred:
    Theorie vom BGH-Richter und sinner Fru (1-1997)

    Obwohl die Schuldrechtsreform im Jahre 2000 für die Ersatzfähigkeit immaterieller Schäden inzwischen neue dogmatische Strukturen geschaffen hat, sind die Ausführungen von Schröder/Bär zur Kommerzialisierung entgangener Gebrauchsvorteile an Kfz nach wie vor eine Bereicherung für den juristisch und sozial problembewussten Leser. Die fachlich treffsichere Auseinandersetzung der Autoren mit der „zivilrechtlich säkularisierten Rache“ besticht vor allem durch erfrischende und kluge Distanz zur eigenen Profession. Siehe da: Nicht alle Schriften werden durch einen Handstreich des Gesetzgebers zu Makulatur!