Rechtliche Grundlagen zur Krypto-Besteuerung in Deutschland

Krypto-Recht

Kryptowährungen haben längst den Weg in den Alltag gefunden. Bitcoins werden nicht mehr nur gehortet, sondern fleißig verschickt, getauscht oder gleich zum Bezahlen genutzt. Da stellt sich schnell die Frage, wann eigentlich der Fiskus auf der Matte steht und seinen Teil vom digitalen Kuchen verlangt.

So werden Kryptowährungen steuerlich eingeordnet

Bitcoins, Ethereum, Ripple und Co. haben sich im Alltag vieler Menschen etabliert. Was sie steuerlich sind, sorgt allerdings noch immer für Stirnrunzeln. In Deutschland gelten sie nämlich nicht als gesetzliches Zahlungsmittel. Auch ein Wertpapier sind sie nicht. Aus Sicht des Finanzamts handelt es sich schlicht um sogenannte sonstige Wirtschaftsgüter.

Und was heißt das konkret? Gewinne aus dem Verkauf solcher Wirtschaftsgüter unterliegen den Regelungen für private Veräußerungsgeschäfte. Im Steuerdeutsch ist das in § 23 Einkommensteuergesetz geregelt. Entscheidend dabei ist, wer Kryptowährungen innerhalb einer bestimmten Frist mit Gewinn verkauft, muss diesen versteuern.

Die Liste der steuerrelevanten Vorgänge ist dabei länger als so mancher denkt. Neben dem offensichtlichen Verkauf gegen Euro oder eine andere Fiat-Währung zählt auch der Tausch von Coins untereinander als Veräußerung. Selbst wer mit Bitcoin im Online-Shop einkauft, löst damit bereits steuerlich ein Veräußerungsgeschäft aus.

Was gilt als steuerpflichtiger Verkauf

Ein steuerpflichtiger Verkauf liegt nicht nur beim klassischen „BTC gegen Euro“-Tausch vor. Auch wer Bitcoins in Ethereum tauscht, löst damit ein steuerliches Ereignis aus. Denn der Fiskus betrachtet solche Transaktionen als Veräußerung zum aktuellen Marktwert.

Besonders tückisch wird es, wenn Coins als Zahlungsmittel genutzt werden. Ein Einkauf im Online-Shop, eine Einzahlung im Online-Casino oder eine Buchung von Dienstleistungen mit Bitcoin oder anderen Kryptowährungen gilt in steuerlicher Hinsicht als Veräußerung. Der beim Bezahlen zugrunde gelegte Euro-Wert wird als Veräußerungserlös gewertet.

Eine Liste von verschiedenen Branchen, in denen Bitcoin heute bereits akzeptiert wird, zeigt, dass dazu neben klassischen Online-Shops oder Reiseanbietern auch Online-Casinos zählen. Wer etwa bei Bitcoin Casinos ohne Verifizierung im Test landet und dort einzahlt, sollte wissen, dass der Transfer von Bitcoin auf das Spielkonto bereits steuerlich als Veräußerung gelten kann. Sich dessen bewusst zu sein, schützt vor späteren bösen Überraschungen beim Steuerbescheid.

Eine weitere Stolperfalle ist die Nutzung von Krypto-Kreditkarten. Sie erlauben es zwar, mit Kryptowährungen alltägliche Zahlungen zu tätigen. Jede einzelne dieser Zahlungen wird jedoch steuerlich als Verkauf der entsprechenden Coins behandelt. Wer also regelmäßig damit einkauft, häuft unter Umständen eine lange Liste steuerlich relevanter Vorgänge an.

Steuerfrei oder steuerpflichtig?

Ob ein Verkauf steuerfrei oder steuerpflichtig ist, hängt maßgeblich von der Haltefrist ab. Grundsätzlich gilt hier eine Frist von einem Jahr. Wer seine Coins mindestens ein Jahr lang gehalten hat und sie erst danach verkauft, darf die erzielten Gewinne steuerfrei einstreichen.

Doch es gibt Ausnahmen. Wer seine Coins im Rahmen von Staking oder Lending einsetzt, verlängert automatisch die steuerliche Haltefrist auf zehn Jahre. Der Gesetzgeber betrachtet diese Nutzungsformen als wirtschaftliche Aktivität, die die Spekulationsfrist beeinflusst.

Beim Veräußern mehrerer Transaktionen innerhalb einer Wallet greift das sogenannte FIFO-Prinzip (First-in-first-out). Dabei gelten immer die zuerst gekauften Coins als zuerst verkauft. Das kann je nach Marktentwicklung erhebliche Auswirkungen auf die Höhe der steuerpflichtigen Gewinne haben.

Staking, Mining, Airdrops & Co

Nicht jeder Kryptoanleger beschränkt sich auf simples Kaufen und Verkaufen. Erträge aus Staking und Lending  gehören inzwischen zum Standardrepertoire vieler Strategien. Diese Einnahmen gelten steuerlich als sonstige Einkünfte und unterliegen der Einkommensteuer. Parallel verlängert sich die Haltefrist für die eingesetzten Coins auf zehn Jahre.

Wer sich dem Mining widmet, begibt sich steuerlich meist in den Bereich des Gewerbebetriebs. Hier fällt neben der Einkommensteuer oft auch Gewerbesteuer an. Spätestens wenn regelmäßig Mining betrieben und Erträge damit erzielt werden, sollte ein Gewerbe angemeldet werden.

Airdrops, also das kostenlose Verteilen von Coins durch Projekte, werden steuerlich unterschiedlich behandelt. Erfolgt die Zuteilung ohne Gegenleistung, gelten die Erträge als sonstige Einkünfte. Werden hingegen Gegenleistungen erbracht, etwa eine Registrierung oder das Teilen von Inhalten, sind die erhaltenen Coins in voller Höhe steuerpflichtig.

Hard Forks, bei denen neue Coins aus einer bestehenden Blockchain entstehen, führen steuerlich dazu, dass neue Coins ohne Anschaffungskosten zugeteilt werden. Beim späteren Verkauf dieser Coins entsteht ein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn. Die Haltefrist für diese Coins beginnt dabei ab dem Zeitpunkt des Forks.

Gewinne, Verluste und ihre Tücken

Wer im Kryptomarkt unterwegs ist, weiß, dass nicht jede Transaktion mit einem Gewinn endet, doch Verluste lassen sich steuerlich nur begrenzt nutzen. Sie dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Ein Ausgleich mit anderen Einkunftsarten, etwa Kapitalerträgen oder Mieteinnahmen, ist nicht erlaubt.

Nicht genutzte Verluste können allerdings in das Folgejahr vorgetragen werden. So lassen sich spätere Gewinne steuerlich mindern. Besonders heikel wird es bei Totalverlusten, etwa wenn Coins auf einer betrügerischen Börse verschwinden. Damit solche Verluste steuerlich anerkannt werden, müssen sie sorgfältig dokumentiert und belegt werden. Einfach behaupten, man habe Coins verloren, reicht dem Finanzamt nicht aus.

Worauf bei internationalen Geschäften zu achten ist

Deutsche Steuerpflicht endet nicht an den Landesgrenzen. Wer auf ausländischen Börsen handelt oder Wallets im Ausland nutzt, bleibt in Deutschland steuerpflichtig. Internationale Kooperationen zwischen Finanzbehörden nehmen stetig zu. Über den automatischen Informationsaustausch (AIA) tauschen viele Staaten relevante Daten aus. Auch bei Nutzung von Wallets im Ausland bleibt die Pflicht zur vollständigen Dokumentation bestehen. Der Standort der Wallet ändert nichts an den steuerlichen Spielregeln.

Welche Risiken drohen bei fehlender oder fehlerhafter Angabe von Krypto-Gewinnen?

Die häufigsten Fehler sind unvollständige Angaben, falsche Berechnung der Haltefrist oder fehlende Dokumentation. Wer bei Zahlungen in Online-Casinos oder bei kleinen BTC-Zahlungen im Alltag nicht an die steuerliche Relevanz denkt, gerät schnell ins Visier.

Die Folgen können unangenehm sein. Das Finanzamt kann Schätzungen vornehmen, Steuernachforderungen erheben und Zinsen verlangen, weshalb sich in dieser Situation ein Privatrechtsschutz lohnen kann. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtangabe droht ein Steuerstrafverfahren. Die Kontrollmöglichkeiten der Behörden wachsen. Mittels Blockchain-Analysen lassen sich Transaktionen immer besser nachvollziehen. Zudem tauschen viele Börsen Daten mit den deutschen Finanzbehörden aus.

Kryptowährungen bieten faszinierende Möglichkeiten, bringen steuerlich jedoch einige Besonderheiten mit sich. Fast jede Art der Nutzung kann steuerliche Konsequenzen haben. Wer Haltefristen und Verwendungszwecke bewusst plant, bleibt auf der sicheren Seite. Besonders wichtig ist eine vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aller Transaktionen. Mit geeigneten Tools und einem klaren Verständnis der steuerlichen Regeln lässt sich unnötiger Stress vermeiden. Dann bleibt mehr Zeit für das Wesentliche, um den spannenden, dynamischen Markt der Kryptowährungen zu erkunden.

Rechtliche Absicherung bei Streit mit dem Finanzamt

Auch wenn Krypto-Steuerfragen zunehmend geklärt sind, bleibt vieles im Detail strittig – gerade wenn es um komplexere Sachverhalte wie Staking, Airdrops oder internationale Wallets geht. Wer hier mit dem Finanzamt aneinandergerät, kann schnell in eine juristische Auseinandersetzung geraten. In solchen Fällen kann eine Rechtsschutzversicherung helfen, das finanzielle Risiko zu minimieren. Sie übernimmt im Idealfall die Kosten für Anwälte, Gutachter und gerichtliche Verfahren.

Wichtig ist dabei, vorab zu prüfen, ob der eigene Versicherer solche Fälle überhaupt abdeckt. Nicht jede Rechtsschutzversicherung springt bei steuerrechtlichen Streitigkeiten automatisch ein – insbesondere wenn es sich um Spekulationsgeschäfte handelt. Ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen oder eine Beratung beim Anbieter schafft hier Klarheit.

Gerade für aktive Krypto-Trader, die häufiger mit Finanzfragen jonglieren, kann sich der Abschluss einer passenden Police lohnen. Denn wenn es zu Unstimmigkeiten kommt, etwa wegen der Anwendung des FIFO-Prinzips oder der Anerkennung von Verlusten, wird aus einer rein finanziellen schnell eine rechtliche Angelegenheit.

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