Firmenpleite: Welche Rechte haben Arbeitnehmer – und wie hilft die Rechtsschutzversicherung?

Firmenpleite

2024 kam es in Deutschland zu 21.812 Unternehmensinsolvenzen – ein Plus von 22,4 Prozent im Vergleich zum bereits insolvenzstarken Jahr 2023. Für Arbeitnehmer sind solche Zahlen mehr als Statistik: Sie bedeuten Unsicherheit, Existenzängste und oft ein abruptes Ende des vertrauten Arbeitsalltags. Gerade in solchen Momenten zeigt sich, wie wichtig es ist, nicht nur auf staatliche Unterstützung zu vertrauen, sondern auch rechtzeitig an eine Rechtsschutzversicherung, insbesondere an den Arbeitsrechtsschutz, gedacht zu haben.

Denn bei einer Firmeninsolvenz stellen sich sofort entscheidende Fragen: Bekomme ich noch mein Gehalt? Habe ich Anspruch auf Abfindung? Sollte ich selbst kündigen oder abwarten? – und nicht zuletzt: Wer hilft mir, meine Rechte durchzusetzen?


Warum gehen Firmen in die Insolvenz?

Warum Firme insolventOft wird Insolvenz gleichgesetzt mit „pleite“ – also völliger Zahlungsunfähigkeit. Doch die Realität ist komplexer. Ein Unternehmen kann in Schieflage geraten, auch wenn noch Mittel vorhanden sind. Gründe reichen von schlechten Marktbedingungen über Managementfehler bis hin zu globalen Krisen.

Ein Beispiel: Ein ansonsten profitables Unternehmen kann einen Kredit nicht wie ursprünglich vereinbart bedienen – oder bleibt deutlich hinter den bei Vertragsabschluss kalkulierten Wachstumszielen zurück. In diesem Fall kann der Geldgeber den Kreditvertrag kündigen und eine sofortige Rückzahlung verlangen. Kann das Unternehmen diese Gesamtsumme nicht aufbringen oder durch einen anderen Kredit beschaffen, kann der Gläubiger einen Insolvenzantrag aufgrund von Zahlungsunfähigkeit stellen – oder die Geschäftsführung ist verpflichtet, diesen einzureichen.

Für Arbeitnehmer bedeutet das: Die Insolvenz sagt wenig darüber aus, ob ein Betrieb endgültig geschlossen wird oder ob eine Sanierung gelingt. Aber in jedem Fall entstehen rechtliche Unsicherheiten. Genau hier greift der Arbeitsrechtsschutz innerhalb einer Rechtsschutzversicherung: Er hilft Beschäftigten, ihre Ansprüche gegenüber dem Insolvenzverwalter oder Arbeitgeber konsequent einzufordern.

Jährliche Unternehmensinsolvenzen in Deutschland

Diagramm


Ablauf einer Firmeninsolvenz – und wo Arbeitnehmer handeln müssen

Ein Insolvenzverfahren läuft in mehreren Stufen ab. Arbeitnehmer sollten jede Phase kennen, um ihre Rechte rechtzeitig zu sichern.

1. Antragstellung

Besteht ein Insolvenzgrund, muss das Unternehmen innerhalb von drei bis sechs Wochen einen Insolvenzantrag stellen.

2. Vorläufiges Verfahren

Das Gericht setzt einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Ab diesem Zeitpunkt ist er Ansprechpartner für Arbeitnehmer und entscheidet, ob Löhne freigegeben werden oder ob Kurzarbeit angeordnet wird.

3. Offizielles Insolvenzverfahren

Das Verfahren wird eröffnet, wenn tatsächlich ein Insolvenzgrund vorliegt und genügend Insolvenzmasse vorhanden ist.

4. Durchführung

Der Verwalter verwertet Vermögenswerte, sucht Käufer oder versucht eine Sanierung.

5. Beendigung

Am Ende wird das Unternehmen liquidiert oder aus der Insolvenz entlassen.

Allein die ersten Schritte können Monate dauern. Gerade deshalb brauchen Arbeitnehmer nicht nur Geduld, sondern auch rechtliche Klarheit. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Bereich Arbeitsrecht lässt sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung sichern – ohne selbst hohe Kosten tragen zu müssen.


Sofortige Informationsbeschaffung – Pflicht und Recht

Insolvenz InfosDer Arbeitgeber ist verpflichtet, Mitarbeiter und Betriebsrat über die Insolvenz zu informieren. Doch damit sollten Arbeitnehmer sich nicht zufriedengeben. Ein frühzeitiges Gespräch mit dem Insolvenzverwalter ist entscheidend, um zu klären:

  • Werden Löhne weitergezahlt?

  • Gibt es Chancen auf Sanierung?

  • Ist Kurzarbeit oder Freistellung geplant?

Nicht selten kommt es hier zu Auseinandersetzungen über Rechte, Fristen oder offene Ansprüche. Wer über eine Arbeitsrechtsschutzversicherung verfügt, kann sofort juristischen Rat einholen und ist damit klar im Vorteil.


Habe ich bei Insolvenz Anspruch auf Gehalt?

Die wichtigste Frage vieler Beschäftigter betrifft das Einkommen. Hier gilt:

  • Arbeitnehmer haben Anspruch auf Insolvenzgeld für maximal drei Monate. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit ausgezahlt, muss aber beantragt werden.

  • Bis die Zahlung erfolgt, können Wochen oder Monate vergehen. Überbrückend bleibt oft nur der Gang zum Jobcenter.

  • Löhne nach Antragstellung müssen vom Insolvenzverwalter freigegeben werden – wenn dafür Mittel vorhanden sind.

Kommt es zu Streitigkeiten über Höhe, Dauer oder Fälligkeit der Zahlungen, hilft die Rechtsschutzversicherung. Gerade im Rahmen des Berufsrechtsschutzes übernehmen Versicherer die Kosten für Anwälte und nötigenfalls auch für Gerichtsverfahren.

Diagramm

Wichtig: Wer die (vorläufige) Insolvenz zum Anlass nimmt, eigenmächtig zu kündigen, muss mitunter auf einen Teil des Insolvenzgeldes verzichten und riskiert eine Sperre bei der Arbeitsagentur. Kündigungen sollten daher nur nach Rücksprache mit der Agentur erfolgen.


Private Finanzen absichern – jetzt handeln

Selbst wenn Insolvenzgeld oder Arbeitslosengeld zugesagt sind: Die Zeit bis zur Auszahlung bringt viele Arbeitnehmer in Schwierigkeiten. Deshalb ist es wichtig, parallel die private Finanzlage zu prüfen:

  • Ausgaben analysieren: Wichtige von weniger wichtigen Kosten trennen.

  • Verträge prüfen: Abos oder Versicherungen kündigen oder pausieren.

  • Rücklagen sichern: Guthaben aus Sparverträgen oder Depots liquidieren, wenn kurzfristig nötig.

Auch hier gilt: Manche Verträge lassen sich nicht so leicht kündigen. Mit einer Privatrechtsschutzversicherung können Betroffene ihre Rechte gegenüber Banken oder Vertragspartnern leichter durchsetzen.

Wichtig: Wer laufende Kredite zu bedienen hat, sollte zeitnah die Bank von der Insolvenz informieren. Zwar sind mehrmonatige Stundungen eher selten. Aber mitunter lassen sich neue Ratenvereinbarungen treffen. Ebenfalls lässt sich eine Umschuldung rechtlich sicher gestalten – insbesondere dann, wenn dadurch mehrere Kredite zu einem günstigeren Kredit zusammengefasst werden können.


Sofortige Jobsuche oder abwarten?

Ob Arbeitnehmer sofort neue Stellen suchen sollten, hängt stark von den Sanierungschancen der Firma ab. Nur der Insolvenzverwalter kann eine realistische Einschätzung geben. Trotzdem gilt: Vorsorge ist besser.

Sinnvolle Schritte sind:

  • Vorläufiges Arbeitszeugnis einfordern

  • Alle Gehaltsabrechnungen und Unterlagen sichern

  • Urlaubsansprüche dokumentieren

  • Arbeitslosengeld I beantragen

  • Bewerbungsunterlagen aktualisieren

Kommt es zu Problemen bei der Ausstellung von Zeugnissen oder der Herausgabe von Dokumenten, kann eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz entscheidend sein. Arbeitnehmer sind nicht auf das Wohlwollen des ehemaligen Arbeitgebers angewiesen, sondern können ihre Ansprüche rechtlich durchsetzen.

Wichtig: Gerichte urteilten schon mehrfach, dass erst ab einem Monat ohne ausbleibende Gehaltszahlungen ein Grund zur Arbeitsverweigerung besteht. Im Einzelfall sollten Arbeitnehmer sich jedoch mit einer Prognose des Insolvenzverwalters an ihre Arbeitsagentur wenden und zuvor den Arbeitgeber schriftlich anmahnen.


Firmenrechtsschutzversicherung – Absicherung für Unternehmer

Nicht nur Arbeitnehmer, auch Arbeitgeber sollten an Vorsorge denken. Eine Firmenrechtsschutzversicherung schützt Unternehmen im Streit mit Gläubigern, Vermietern oder Geschäftspartnern. Für Arbeitnehmer bedeutet das indirekt mehr Sicherheit, weil ein abgesichertes Unternehmen länger handlungsfähig bleibt.

Während also Beschäftigte durch eine Berufsrechtsschutzversicherung ihre individuellen Ansprüche sichern, sorgt die Firmenrechtsschutzversicherung dafür, dass Unternehmer im Ernstfall ebenfalls auf juristische Hilfe zurückgreifen können.


Fazit: Insolvenz ist kein Stillstand – Rechtsschutz macht den Unterschied

Eine Firmeninsolvenz ist für Arbeitnehmer ein Schock – aber sie bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der beruflichen Existenz. Mit klugen Schritten, frühzeitiger Information und vor allem mit dem Rückhalt einer Rechtsschutzversicherung können Beschäftigte ihre Ansprüche sichern und die schwierige Phase besser überstehen.

Ob es um offene Löhne, Kündigungsfristen, Abfindungen oder Arbeitszeugnisse geht – Konflikte sind fast unvermeidlich. Wer abgesichert ist, muss sich nicht auch noch um hohe Anwalts- oder Gerichtskosten sorgen.

Darum gilt: So wichtig staatliche Instrumente wie Insolvenzgeld sind – wirkliche Sicherheit bietet nur eine passende Rechtsschutzlösung. Für Arbeitnehmer ist das der Arbeitsrechtsschutz, für Unternehmer die Firmenrechtsschutzversicherung. Beide sorgen dafür, dass im Ernstfall nicht allein Hoffnung bleibt, sondern konkrete Unterstützung.

Hinterlassen Sie einen Kommentar