Haftungsrisiken für Unternehmen im deutschen Zivilrecht: Wann haften Betriebe für Schäden

Haftungsrisiken für Unternehmen

Täglich bewegen sich Unternehmen im haften rechtlichen Umfeld. Dabei tragen sie zahlreiche Haftungsrisiken. Schäden können durch fehlerhafte Produkte, durch Unfälle auf dem Betriebsgelände oder durch Handlungen von Mitarbeitenden entstehen. In diesen Fällen steht das Unternehmen vor der Frage, unter welchen Voraussetzungen es nach deutschem Zivilrecht für die Schäden verantwortlich gemacht werden kann.

Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch. Hier sind sowohl die vertragliche als auch die deliktische Haftung geregelt. Für Unternehmen ist es daher wichtig zu wissen, welche Pflichten sie haben und welche Risiken sich daraus für sie ergeben.

Zivilrechtliche Grundlagen der Unternehmenshaftung

Im deutschen Recht können sich Schadensersatzansprüche aus einer Reihe von Gründen ergeben. Häufigster Ausgangspunkt ist eine Pflichtverletzung aus einem Vertrag. Erfüllt ein Unternehmen vertraglich zugesicherte Leistungen nicht oder mangelhaft, kann der Vertragspartner Schadensersatz fordern.

Neben der vertraglichen Haftung gibt es die deliktische Haftung. Diese Haftung ergibt sich aus § 823 BGB, wonach eine Person oder ein Unternehmen haftet, wenn durch eigene Handlung Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder sonstige vom Gesetz geschützte Rechtsgüter verletzt werden.

Unternehmen haften aber nicht nur für eigene Handlungen. Auch das Verhalten ihrer Mitarbeiter kann eine Haftung auslösen. Die Haftung wird hierüber begründet, dass jedem Unternehmer sogenannte Organisations- und Überwachungspflichten obliegen.

Zur Absicherung solcher Risiken greifen viele Unternehmen auf eine Betriebshaftpflichtversicherung zurück, die finanzielle Folgen abdeckt, wenn ein Unternehmen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig wird.

Verkehrssicherungspflichten im Geschäftsleben

Eine besondere Bedeutung im Haftungsrecht hat die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Unternehmen haben dafür zu sorgen, daß von ihren Betriebsstätten, ihren Gebäuden und von ihrer Betätigung keine nicht einzufordernde Gefahr für Dritte ausgeht.
Diese Verkehrssicherungspflicht betrifft zahlreiche Lebensbereiche im betrieblichen Alltag. Beispiele:

  • sichere Gestaltung der Betriebsräume und Verkaufsräume
  • regelmäßige Kontrolle von Maschinen und technischen Anlagen
  • ausreichende Beleuchtung von Wegen und Zugängen
  • Beseitigung von Gefahrenstellen auf dem Betriebsgelände

Für den Schadensfall, z. B. einen Unfall durch eine ungesicherte Baustelle oder eine rutschige Treppe, muss der Unternehmer haften, wenn er seinen Sicherungspflichten nicht nachgekommen ist. Ob das der Fall ist, stellt das Gericht im einzelnen fest.

Haftung für seine Leute und seine Organisation

Für irgendwelche Schäden, die seine Beschäftigten bei der Verrichtung ihrer Tätigkeit an anderen anrichten, muss der Unternehmer auch einstehen, d. h. die Geschädigten können häufig auch hier ihre Ansprüche unmittelbar gegen den Betrieb richten. Diese Haftung ist in dem § 831 BGB geregelt: „Wer einen anderen zu einer Dienstleistung verpflichtet, hat für den durch seine Verrichtung
entstandenen Schaden einzustehen.“ So wird der Unternehmer im Sinne dieses Gesetzes auch für Schäden haften, die ein Verrichtungsgehilfe verursacht hat.

Entlastung nur durch ordnungsgemäße Auswahl, Anleitung und Überwachung

Soweit ein Unternehmer sich von einer Haftung entlasten will, muss er nachweisen, dass er Auswahl, Anleitung und Überwachung der ihm zur Seite stehenden Arbeitnehmer ordnungsgemäß besorgt hat.

Daher kommt es in der Praxis wesentlich auf die betriebliche Organisation an. Gliederung der Arbeit, Arbeitsanweisung, Schulung und Kontrolle der Arbeitnehmer senken nicht nur die Unfallgefahr, sie schützen auch vor Haftungsansprüchen.

Wo entstehen die typischen Schadensfälle im Betrieb

Haftungsfälle gibt es in allen Branchen und ihre Ausgestaltung hängt von der jeweiligen Tätigkeit des Unternehmens ab.
Die typischen Beispiele sind:

  • ein Kunde stürzt in einem nicht hinreichend gesicherten Verkaufsraum
  • einem Handwerksbetrieb geschieht beim Arbeiten fremdes Eigentum zu Schaden
  • ein fehlerhaft montiertes Produkt führt zu Sachschäden
  • ein technischer Defekt verursacht Schäden bei den Auftraggebern

So schnell werden aus der Betätigung des Unternehmen die Ansprüche gegen sie fällig. Je nach Höhe der Schadenssummungen bzw. Dauer der Rechtsstreitigkeiten können die wirtschaftlichen Folgen verheerend sein.

Wie kann sich ein Unternehmer rechtlich im Alltag absichern

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Haftungsrisiken zu begegnen. Zu den wichtigsten gehören organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, regelmäßige Wartungen der technischen Anlagen, dokumentierte Schulung der Arbeitnehmer.

Vertraglich sind in vielen Branchen Haftungsbeschränkungen oder besondere Sicherheitsanforderungen geregelt.

Ein sachgemäßer Umgang mit den unternehmerischen Risiken ist im Rahmen eines vernünftigen Risikomanagements zu finden, das die betrieblich möglichen Gefahrensituationen rechtzeitig und richtig erkennen hilft. Die Kombination der rechtlichen Vorsorge mit organisatorischen Maßnahmen und geeigneten Absicherungen hilft dem Unternehmer, mit den vielen Haftungsrisiken des Geschäftsbetriebes richtig umzugehen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar