Wenn der Napf zum Streitfall wird – Rechtsschutz bei Barf-Konflikten
Die rechtlichen Vorgaben bei der Hundeernährung einzuhalten ist wichtig, da es sich bei Barf um rohes Fleisch handelt, weshalb die Sicherstellung ausreichender Hygiene und passender Zusammensetzung des Futters notwendig ist. Besonders Verkäufer und Hersteller von Barf haben sich an rechtliche Vorgaben zu halten.
Bei der Produktion und dem Vertrieb von Barf Fleisch und anderen Barf Komponenten wie Fertigbarf, Trockenbarf, Komplettmenüs sowie Barf Snacks sind höchste Hygienemaßnahmen zu ergreifen sowie Gesetze und Verordnungen einzuhalten, um Hund und Mensch bei der Fütterung nicht zu gefährden.
Rechtliche Vorgaben bei der Barf Hundeernährung
Bei der Barf Hundeernährung gibt es rechtliche Vorgaben, die besonders für die Herstellung und den Handel mit Barf national und international bestimmt sind. Diese rechtlichen Vorgaben für das Barf Futter betreffen vor allem die Lebensmittelsicherheit, die Hygiene, die Tiergesundheit und das Futtermittelrecht.
Zu den rechtlichen Vorgaben bei der Barf Hundeernährung zählt unter anderem die Registrierungspflicht, die Zulassungspflicht, die Hygienevorschriften, die Kennzeichnungsvorschriften, die obligatorischen Veterinärkontrollen, die Dokumentationspflicht sowie die Verpackungs- und Lagerungsanforderungen.
Die folgende Liste zeigt die wichtigen rechtlichen Vorgaben bei der Barf Hundeernährung, denen Barf Hersteller und Verkäufer unterlegen sind.
- Registrierungspflicht: Unternehmen, die Barf für die Hundeernährung lagern, transportieren und/oder vermarkten, unterliegen einer behördlichen Registrierungspflicht. Unternehmen benötigen eine behördliche Genehmigung, diese Tätigkeiten im Barf Vertrieb auszuführen.
- Zulassungspflicht: Unternehmen, die tierische Nebenprodukte für Barf verarbeiten, unterliegen einer Zulassungspflicht, weshalb sie eine veterinärrechtliche Zulassung für die Herstellung von Barf Hundefutter mit tierischen Nebenprodukten benötigen.
- Hygienevorschriften: Unternehmen, die Barf Hundefutter herstellen oder verkaufen, haben sich an bestimmte Hygienevorschriften zu halten, denn die Beachtung bestimmter Hygienestandards nach dem HACCP-Konzept (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) ist wichtig für das Schützen von Mensch und Tier.
- Kennzeichnungsvorschriften: Unternehmen, die Barf für Hunde produzieren und vertreiben, sind an spezifische Kennzeichnungsvorschriften gebunden. Die umfangreichen Kontroll- und Kennzeichnungspflichten richten sich zum Beispiel an die Futtermittelart, die Inhaltsstoffe und das Mindesthaltbarkeitsdatum.
- Veterinärkontrollen: In Unternehmen, die Fleisch für die Barf Hundeernährung herstellen, sind regelmäßige Hygiene- und Veterinärkontrollen durchzuführen, um ausschließlich Fleisch aus behördlich zugelassenen Betrieben mit dem höchsten Hygienestandard zu verkaufen.
- Dokumentationspflicht: Unternehmen, die Barf herstellen und verkaufen, unterliegen der Dokumentationspflicht, um zum Beispiel die Rückverfolgbarkeit aller Zutaten und die Endproduktmengen an Erzeugnissen sicherzustellen.
- Verpackungs- und Lagerungsanforderungen: Unternehmen, die Barf für die Hundeernährung produzieren und vertreiben, haben sich an bestimmte Verpackungs- und Lagerungsanforderungen zu halten, besonders bei Tiefkühlprodukten.
Barf Verkauf und Herstellung: Wo sind die rechtlichen Vorgaben festgehalten?
Die rechtlichen Vorgaben für den Barf Verkauf und für die Barf Herstellung sind in verschiedenen Gesetzesbüchern und Verordnungen festgehalten. Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben für den Verkauf und die Herstellung von Barf stehen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) geschrieben.
Im LFGB stehen die zentralen Vorschriften und Regeln für die Lebens- und Futtermittelsicherheit. Weitere rechtliche Vorgaben für die Barf Hundeernährung sind in der Futtermittelverordnung (FuttMV) festgehalten, die die Regelungen zur Kennzeichnung, Qualität und Kontrolle von Futtermitteln aufführt.
Zusätzlich zu den nationalen Gesetzen und Verordnungen gibt es europäische Verordnungen für das Futtermittelrecht. Die EG-Verordnung Nr. 767/2009 regelt die Kennzeichnungen, Verpackung und Werbung von Barf, die EG-Verordnung Nr. 183/2005 hält die Anforderungen an die Futtermittelhygiene fest und die EG-Verordnung Nr. 1069/2009 regelt die Verarbeitung und Verwendung tierischer Nebenprodukte.
Die EG-Verordnung Nr. 142/2011 sowie das nationale Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) gelten als Ergänzung für die EG-Verordnung Nr. 1069/2009 zu den Verarbeitungs-, Transport- und Lagerungsvorschriften tierischer Nebenprodukte.
Wer muss sich an die rechtlichen Vorgaben bei der Barf Hundeernährung halten?
An die rechtlichen Vorgaben bei der Barf Hundeernährung müssen sich alle Betriebe und Personen halten, die Barf Hundefutter gewerblich herstellen, verarbeiten, verpacken, lagern, transportieren oder verkaufen. Die rechtlichen Vorgaben für die Barf Hundeernährung sind für die Qualität, Sicherheit und Hygiene wichtig.
Betriebe und Personen, die sich an die rechtlichen Vorgaben bei der Barf Produktion und beim Barf Vertrieb zu halten haben sind unter anderem Hersteller, Verarbeiter, Abpacker, Lagerbetriebe, Händler (Einzel- und Großhandel sowie Onlineshops), Transporteure, Lieferdienste, Barf Berater, Landwirte, Schlachtbetriebe, Metzgereien.
Privatpersonen, die ihren eigenen Hund barfen und dabei das Futter selbst zusammenstellen, müssen sich nicht an die rechtlichen Vorgaben bei der Barf Hundeernährung halten. Sobald sie ihr privates Hundefutter jedoch verschenken oder verkaufen, gelten die rechtlichen Pflichten.
Rechtsschutzversicherung: Wenn es zum Streitfall kommt
Gerade bei Konflikten im Zusammenhang mit der Barf-Fütterung – etwa bei mangelhafter Produktqualität, falscher Kennzeichnung oder Hygieneverstößen – kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein. Betroffen sind dabei nicht nur Händler und Hersteller, sondern auch Konsumenten, wenn etwa gesundheitliche Schäden beim Tier geltend gemacht werden sollen oder es zu Auseinandersetzungen mit Behörden kommt.
Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen im Tiernahrungsbereich kann dabei helfen, juristische Auseinandersetzungen rund um Haftungsfragen, behördliche Auflagen oder auch Wettbewerbsstreitigkeiten abzufedern. Für Endverbraucher greift der Privatrechtsschutz etwa bei Streitfällen mit Online-Shops, Tierärzten oder Herstellern. Wichtig ist, dass die Police auch Vertrags- und Schadenersatzrecht sowie Verwaltungsrecht abdeckt, da genau in diesen Bereichen viele Streitigkeiten beim Thema Barf auftreten.
Typische Konflikte: Wenn Barf zum Fall für Anwalt oder Gericht wird
In der Praxis kommt es immer wieder zu konkreten Streitfällen, die zeigen, wie konfliktanfällig der Markt rund ums Barfen sein kann. Beispiele reichen von falsch deklarierten Inhaltsstoffen über falsch gelagerte Ware bis hin zu Futtermitteln, die bei Hunden Krankheiten ausgelöst haben. Auch Rückrufaktionen oder Verstöße gegen Hygienevorgaben können zur Anzeige gebracht werden – mit teils empfindlichen Konsequenzen für Hersteller und Händler.
Ein weiterer häufiger Streitpunkt ist die Beratung: Wenn Halter sich auf Barf-Berater oder Online-Anleitungen verlassen und dadurch Fehler in der Fütterung entstehen, ist unklar, wer am Ende haftet. Gerade in solchen Fällen ist juristischer Beistand unerlässlich – sei es zur Abwehr von Schadensersatzforderungen oder zur Durchsetzung eigener Ansprüche.