Rechtsschutz für Freiberufler: Darauf muss geachtet werden

Rechtsschutz für Freiberufler

Freiberufler werden im Rahmen ihres Geschäftsalltags nicht selten mit Rechtsstreitigkeiten konfrontiert. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Freiberufler kann dabei helfen, die hohen anfallenden Kosten abzuwenden und gleichzeitig die eigenen Rechte vor Gericht durchzusetzen. Doch wann ist der Abschluss einer solchen Versicherung sinnvoll und welche Leistungen sind enthalten?

Was ist ein Freiberufler und warum ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll für ihn?

Als Freiberufler werden diejenigen bezeichnet, die beruflich gesehen im künstlerischen, schriftstellerischen, erziehenden, unterrichtenden oder wissenschaftlichen Bereich arbeiten und als solches vom Finanzamt eingeordnet werden. Sie benötigen keinen Gewerbeschein und zahlen auch keinerlei Gewerbesteuer.

Freiberufler bewegen sich häufig in gesetzlich riskanten Bereichen, in denen zum Beispiel das Urheberrecht oder die Beratung zu heiklen Themen eine Rolle spielen. Unterläuft ihnen hierbei ein Fehler und sie werden dafür zur Rechenschaft gezogen, kann dies ausgesprochen teuer werden. Hohe Gerichts- und Anwaltskosten sind leider nicht selten der finanzielle Ruin Freiberufler.

Gesetzlich gesehen gibt es für Freiberufler keine Pflicht zum Abschluss einer Rechtsschutzversicherung.

Wissenswert: Der Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung deckt den beruflichen Teil im Falle eines Schadens nicht ab. Es ist bei vielen Anbietern jedoch möglich, den beruflichen Bereich zusätzlich abzusichern und von der privaten Rechtsschutzversicherung abzugrenzen.

Wann lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für Freiberufler?

Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ist nicht für jeden Freiberufler wirklich empfehlenswert. So gibt es zahlreiche Tätigkeitsfelder, in denen es aufgrund eines viel zu geringen Streitwerts gar nicht erst zum Rechtsstreit kommt. Daher ist es sinnvoll, im Vorfeld eine Risikoanalyse erstellen zu lassen und somit die Entscheidung zu erleichtern.

Ein kleiner Vergleich:

  • Ein Redakteur verwendet ein Foto, dessen Rechte er nicht besitzt und kann somit vom Fotografen aufgrund einer Urheberrechtsverletzung verklagt werden.
  • Ein Rechtsanwalt berät seinen Mandanten in einer rechtlichen Angelegenheit und beruft sich hierbei auf eine falsche gesetzliche Grundlage. Dem Mandanten wird dies zum Verhängnis und er erleidet einen finanziellen Schaden. Außerdem wird sein Ruf in Mitleidenschaft gezogen. In einem solchen Fall kann der Mandant den Rechtsanwalt rechtlich zur Verantwortung ziehen.

Anhand der Beispiele wird rasch klar, dass sich ein Abschluss für den Rechtsanwalt eher lohnt als für einen Redakteur. Dennoch kann die Rechtsschutzversicherung beiden das Gefühl einer höheren Sicherheit vermitteln.

Welche Bereiche sichert eine Rechtsschutzversicherung für Freiberufler ab?

Im Idealfall werden mit dem Versicherungsbrief der Rechtsschutzversicherung ausschließlich die Rechtsbereiche abgedeckt, die für den Freiberufler eine Rolle spielen. Die Versicherer bieten hierzu ein kombinierbares Baukastensystem an, mit denen sich die folgenden Rechtsbereiche absichern lassen:

  • Strafrechtsschutz
  • Verwaltungsgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz in Ehesachen
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz

Dabei ist es in der Regel typisch, dass je mehr Rechtsbereiche mit der Rechtsschutzversicherung abgedeckt sind, desto höher fällt auch der monatliche Beitrag aus. Dank des Systems ist es jedoch möglich, dass jeder Freiberufler einen individuellen Versicherungsbrief erhält, der perfekt auf seine beruflichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Ein Beispiel: Beschäftigt der Freiberufler zum Beispiel keinerlei Angestellte, darf der Rechtsbereich des Arbeits-Rechtsschutzes vernachlässigt werden. Gleiches gilt, wenn keinerlei Firmenwagen im Einsatz sind und somit auf einen Verkehrs-Rechtsschutz verzichtet werden kann.

Gibt es nach dem Abschluss Wartezeiten?

Die meisten Versicherer vereinbaren mit ihrem Versicherungsnehmer die Einhaltung einer gewissen Wartezeit. Das bedeutet, dass die im Vertrag vereinbarten Leistungen erst nach dem Ablauf dieser Wartezeit in Anspruch genommen werden dürfen. Zwar gibt es inzwischen auch viele Anbieter, welche die Einhaltung einer Wartezeit nicht mehr voraussetzen, laufende Fälle werden jedoch trotzdem nicht von der Versicherung übernommen.

Die Rechtsbereiche, für die keinerlei Wartezeit im Rahmen der Rechtsschutzversicherung für Freiberufler gegeben ist, sind:

  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz

Allerdings gibt es ein paar Rechtsbereiche, die grundsätzlich eine dreimonatige Wartezeit voraussetzen. Dies sind insbesondere die Folgenden:

  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gericht
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen

Doch auch hierbei gibt es gewisse Ausnahmen, wo je nach Einzelfall entschieden wird, ob eine Wartezeit eingehalten wird oder nicht.

Welche Elemente spielen noch eine Rolle?

Neben der Wartezeit gibt zwei wichtige Kriterien, die bei der Wahl der richtigen Rechtsschutzversicherung eine Rolle spielen.

Mit dazu gehört die Versicherungssumme. Fällt diese zu gering aus, werden die überschüssigen Kosten im Streitfall nicht von der Versicherung übernommen und müssen vom Freiberufler selbst getragen werden.

Dazu kommt außerdem die Selbstbeteiligung. Der hier eingesetzte Betrag wird vom Freiberufler im Streitfall grundsätzlich selbst übernommen. Er sollte so hoch angesetzt sein, dass der Freiberufler ihn ohne Mühe tragen kann. An seiner Höhe orientiert sich nicht selten die Höhe des Versicherungsbeitrags.

Ist der private Bereich des Freiberuflers ebenfalls abgesichert?

Um sich im privaten Bereich rechtlich abzusichern, bieten viele Versicherer die Option, zusätzlich eine private Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Neben dem Versicherungsnehmer selbst, ist sein Ehepartner oder Lebenspartner abgesichert. Hierzu ist es allerdings erforderlich, diesen explizit beim Vertragsabschluss zu benennen.

Minderjährige Kinder des Freiberuflers sind über die private Rechtsschutzversicherung ebenfalls abgesichert. Leben volljährige, aber unverheiratete Kinder im Haushalt, ist ihre Absicherung bis zum 25. Lebensjahr gewährleistet.

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